Prostitutionsstätte

Der Begriff Prostitutionsstätte ist eine Bezeichnung aus dem ProstituiertenSchutzGesetz und beschreibt eine Räumlichkeit, in der sexuelle Handlungen gewerblich angeboten werden.

ProstituiertenSchutzGesetz Abschnitt 3 §16

Prostitutionsstätten sind demnach "Gebäude, Räumlichkeiten oder sonstige bauliche Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden." - Also der Ort an dem die sexuelle Handlung gegen Bezahlung stattfindet.

Für den Betrieb dieser Prostitutionsstätte ist eine Erlaubnis erforderlich (Bitte unbedingt informieren).

Anforderungen

Der Betrieb von Prostitutionsstätten ist hinsichtlich Betriebskonzept, Lage, Ausstattung und Beschaffenheit an bestimmte Anforderungen geknüpft, damit:
  1. Anwohner und Anlieger nicht gestört werden,
  2. der Schutz der SexarbeiterInnen und deren Kunden gewährleistet ist,
  3. diese für Jugendliche weder zugänglich noch einsehbar sind.

Hinsichtlich der Räumlichkeiten, in denen sexuell verkehrt wird, gilt insbesondere:

  1. Sie dürfen von außen nicht einsehbar sein.
  2. Sie müssen mit einem "sachgerechten" Notrufsystem ausgestattet sein.
  3. Die Türen müssen jederzeit von innen zu öffnen sein.
  4. Angemessene, getrennte Sanitäreinrichtungen für Prostituierte und für die Kunden.
  5. Geeignete Aufenthalts - und Pausenräume für Prostituierte und für die Beschäftigten müssen vorhanden sein.
  6. Es müssen geeignete Vorkehrungen für die Aufbewahrung privater Sachen getroffen werden.
  7. Sie dürfen nicht der Wohn- oder Schlafraum des oder der Prostituierten sein.

Ist die Erfüllung von 2 - 7 mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so kann die zuständige Behörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen wenn "die schützenswerten Interessen von Prostituierten, von Beschäftigten und von Kundinnen und Kunden auf andere Weise gewährleistet werden".

Das ProstituiertenSchutzGesetz

gilt seit 01.07.2017 für ALLE

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Historie:

ProstituiertenSchutzGesetz verabschiedet

Der Deutsche Bundestag am 07.07.2016 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschlossen.

Pressemeldung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Anlagen:
GesetzesEntwurf vom 25.05.2016
Bundestag verabschiedet Prostituiertenschutzgesetz
Rahmenbedingungen für die legale Prostitution schaffen

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